Namensänderung und Personenstandsänderung

für transgender Personen in Österreich

Es ist endlich so weit! Ende 2021 habe ich den Antrag auf Änderung meines Namens und Geschlechtseintrages gestellt und heute durfte ich meine neue Geburtsurkunde abholen. In Österreich läuft das etwas anders ab als zum Beispiel in Deutschland – jeder Staat hat dazu seine eigenen Regeln. Tatsächlich sind hier zwei Schritte notwendig, und daher musste ich zwei Anträge bei verschiedenen Behörden stellen.

Schritt 1: Das richtige Geschlecht

Die erste Anlaufstelle ist das Standesamt. Ich hab dort einen Termin gemacht, erklärt worum es geht und der Antrag wurde für mich vorbereitet. Um den Geschlechtseintrag offiziell zu ändern, braucht man eine psychiatrische, psychologische oder psychotherapeutische Stellungnahme. Es ist im Prinzip egal, welche man vorlegt. Wichtig ist, dass die Diagnose F64.0 (Transsexualität bzw. Geschlechtsdysphorie) gesichert ist.

Nachdem der Antrag unterschrieben und die Gebühr von 20,10€ (Stand Dezember 2021) bezahlt wurde, holt das Standesamt noch eine Rechtsauskunft ein. Anschließend wird die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister und im zentralen Melderegister eingetragen. Es kann ein paar Tage dauern, bis das erledigt ist. Als Bestätigung wird ein neuer Meldezettel ausgestellt, der dann die Grundlage für den nächsten Schritt sein wird.

Schritt 2: Der neue Name

Der Antrag auf Namensänderung muss an die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) gerichtet werden. Das Formular kann man einfach unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/namensaenderung/Seite.2330500.html herunterladen.

Dem Antrag legt man neben den anderen geforderten Unterlagen den aktuellen Meldezettel bei, denn die Begründung für die Vornamensänderung ist „Name passt nicht zum Geschlecht“. Der Bescheid, ob dem Antrag stattgegeben wird, kommt dann per Post, mit einer Rechtsmittelbelehrung über ein 4-wöchiges Beschwerderecht und einer Aufforderung 14,30€ zu überweisen. Man kann auch auf eine Beschwerde verzichten, sodass der Bescheid sofort rechtskräftig wird. Schließlich informiert die Bezirksverwaltung das zuständige Standesamt, welches die Daten im Melderegister einträgt und einen neuen Meldezettel sowie eine neue Geburtsurkunde (kostet 9,30€) und gegebenenfalls auch einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis (44,60€) ausstellt. Mit diesen Unterlagen können dann alle weiteren Dokumente, Verträge, usw. angepasst werden.

Es ist möglich, den Vornamen und den Familiennamen gleichzeitig zu ändern. Das Formular bietet beide Optionen, auch wenn das ausfüllbare PDF Dokument sich wehrt. In jedem Fall muss man den Wunsch glaubhaft begründen können; eine Liste zulässiger Gründe für die Änderung des Vor- oder Nachnamens findet man ebenfalls im Internet auf https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/namensaenderung/1.html

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